Seit 1. Januar 2026 gelten einige rechtliche Neuerungen für gemeinnützige Organisationen: Steuerfreigrenzen für wirtschaftliche Betriebe steigen auf 50.000 Euro, die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung entfällt bis 100.000 Euro Einnahmen, Haftungsprivilegien für Ehrenamtliche erweitern sich.
Unser Überblick erläutert, was sich ändert – und auch, was die Gesetzesänderungen nicht bedeuten.
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Desinformation und Diskriminierung entgegenwirken
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